Verlässlich für unseren Bezirk
Bürgerschaft – Landesparlament und Kommunalvertretung
Hamburg ist ein Land der Bundesrepublik Deutschland und zugleich eine Kommune. Deshalb ist die Hamburgische Bürgerschaft nicht nur das Landesparlament, sie nimmt auch die für eine Kommunalvertretung typischen Aufgaben wahr. Sie verabschiedet nicht nur Landesgesetze und beschließt den Haushalt der Freien und Hansestadt Hamburg. Sie beschäftigt sich auch mit Bebauungsplänen oder mit Tarifen der Verkehrs- und Versorgungsbetriebe, um nur einige Beispiele zu nennen.
Stellung
Die Bürgerschaft ist neben dem Senat und dem Verfassungsgericht eines der drei Verfassungsorgane und das einzige, dessen Vertreter direkt vom Volke gewählt werden. Das heißt, in der Bürgerschaft wird die Bevölkerung durch gewählte Abgeordnete repräsentiert.
Zusammensetzung
Die 121 Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft werden in freier und geheimer Wahl gewählt. Sie sind nur ihrem Gewissen unterworfen und nicht an Aufträge Dritter gebunden. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes. Mit ihrer Wahl übernehmen sie die Verpflichtung, die politischen Interessen des Volkes zu vertreten. An der Spitze der Bürgerschaft stehen der Präsident und die vier Vizepräsidenten, die von den Abgeordneten gewählt werden und jeweils einer der
in der Bürgerschaft vertretenen Fraktionen angehören.
Aufgaben
Weil Hamburg nicht nur ein Bundesland, sondern gleichzeitig auch eine Kommune ist, befasst sich die Bürgerschaft nicht nur mit staatlichen, sondern auch mit kommunalen Aufgaben.
Die wichtigsten Funktionen der Bürgerschaft sind:
- die Gesetzgebung,
- die Wahl des Ersten Bürgermeisters,
- die Bestätigung der weiteren Senatsmitglieder,
- die Kontrolle des Senats und
- die Beschlussfassung über den Haushalt.
Plenum
Das Plenum der Bürgerschaft ist die Vollversammlung aller 121 Abgeordneten im Plenarsaal. Hier werden die Entscheidungen getroffen. Das Plenum besteht zur Zeit aus fünf Fraktionen: SPD (62 Mitglieder), CDU (28 Mitglieder), GAL (14 Mitglieder), FDP (9 Mitglieder) und DIE LINKE (8 Mitglieder).
Der Präsident der Bürgerschaft leitet die Sitzungen des Plenums, er wird dabei durch die Vizepräsidenten und die Schriftführer unterstützt.
Plenarsitzung
Das Plenum ist der wichtigste Ort parlamentarischer Demokratie, auch wenn die politischen Entscheidungen an anderen Stellen – Senat, Fraktionen, Ausschüsse – ausgearbeitet und vorbereitet werden. Hier werden Anträge und Gesetzesentwürfe beschlossen und auch über die Berichte aus den Ausschüssen befunden. Argumente von Regierung und Opposition werden öffentlich ausgetauscht, unterschiedliche Standpunkte werden verdeutlicht. Die Debatten zwingen den Senat und die Mehrheitsfraktionen, die Regierungspolitik zu erläutern und gegen Angriffe zu verteidigen, wodurch Entscheidungsprozesse gegenüber der Öffentlichkeit transparenter werden.
Im Rahmen einer Aktuellen Stunde wird mittwochs und donnerstags zu Beginn der Sitzung über aktuelle Themen debattiert. Anschließend werden die einzelnen Punkte der Tagesordnung beraten. Welche davon diskutiert werden sollen, legt die Bürgerschaft auf Empfehlung des Ältestenrats fest. Am Ende der Sitzung erfolgen die Abstimmungen.
Termine
Das Plenum der Bürgerschaft tagt mit Ausnahme der Ferienzeit in der Regel alle zwei Wochen mittwochs und einmal im Monat zusätzlich auch am Donnerstag. Die Sitzungen beginnen um 15.00 Uhr und gehen bis in die späten Abendstunden. Hier finden Sie aktuelle Termine und Tagesordnungen.
Öffentlichkeit
Die Sitzungen der Hamburgischen Bürgerschaft sind öffentlich, jede Bürgerin, jeder Bürger, auch Kinder und Jugendliche und die Presse können bei den Bürgerschaftssitzungen zuhören.
Live-Übertragungen der Bürgerschaftssitzungen
Wenn Sie an einer Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft teilnehmen wollen, wenden Sie sich gerne an uns. Kontakt
(Quelle: www.hamburgische-buergerschaft.de)