Die Hamburgische Bürgerschaft ist der Ort der Beratung und Entscheidung. Das gilt besonders dann, wenn es um Entscheidungen geht, mit denen - wie aktuell zur Bekämpfung der Corona-Pandemie - in die Grundrechte der Hamburgerinnen und Hamburger eingegriffen wird.
Daher freut es mich sehr, dass es uns mit unserem Gesetzentwurf und der Debatte in der Bürgerschaft gelungen ist, die bis dahin abstrakte Diskussion über die stärkere Parlamentsbeteiligung zu einem konkreten Ergebnis zu führen.
Mit dem Gesetzentwurf, den wir nun gemeinsam mit den Regierungsfraktionen einbringen, nehmen wir unsere Verantwortung als Parlamentarier wahr und sorgen so für Transparenz und die erforderliche demokratische Legitimation. In der Bekämpfung der Corona-Pandemie-Pandemie kommt es darauf an, kurzfristig Maßnahmen zu ergreifen und diese jeweils an neue Entwicklungen und Erkenntnisse anzupassen. Gleichzeitig müssen diese Maßnahmen, mit denen Grundrechtseingriffe verbunden sind, parlamentarisch kontrolliert und legitimiert werden. Beides gelingt uns mit dem gemeinsam vorgelegten Antrag.
Lesen Sie hier den Antrag, der am 16. Dezember von der Bürgerschaft beschlossen wird.