Durch die Einführung der neuen Mobilfunkgeneration 5G, die spätestens Ende 2020 erfolgen und es Nutzern ermöglichen soll, Daten bis zu hundert Mal schneller durch das Mobilfunknetz zu leiten als unter dem aktuellen Standard LTE, wird sich in Deutschland voraussichtlich einiges verändern. Neben den zweifellos positiven Aspekten der Einführung, wie der Erleichterung der Arbeit von großen Industrieunternehmen, die auf hohe Bandbreiten und geringe Latenz angewiesen sind, sowie der großflächigeren Anbindung von privaten Nutzern, gibt es aber vor allem sicherheitspolitisch einige Bedenken. So darf die Einführung nicht dazu führen, dass die Sicherheitsbehörden gegenüber Terrorverdächtigen oder Kriminellen ins Hintertreffen geraten.
Vor diesem Hintergrund beantragt die CDU die Änderungs des Verfassungsschutzgesetzes.
Dennis Gladiator MdHB:
„Technische Innovationen müssen zum Schutz der Bevölkerung rechtzeitig Eingang in die gesetzlichen Rahmenbedingungen aller Sicherheitsbehörden finden. Die Entwicklungen, die mit dem grundsätzlich verschlüsselten 5G-Mobilfunkstandard verbunden sind, droht der Innensenator zu verschlafen. Eine dann grundsätzliche erforderliche Überwachung durch eine sogenannte Quellen-TKÜ ist bisher nur für die Polizei, nicht aber für das Landesamt für Verfassungsschutz vorgesehen. Da hier wichtige Daten im Kampf gegen rechts- und linksextreme aber auch islamistische Gefahren frühzeitig gewonnen werden können, muss hier dringend nachgebessert werden. Dies hatte der Chef des Landesamtes des Verfassungsschutzes unlängst gefordert, wir bekräftigen dies durch unseren Antrag. Wichtig ist nun, dass die Grünen ihre ideologischen Phobien und ihre unbegründete Skepsis gegenüber unseren Sicherheitsbehörden aufgeben. Sonst sind die Grünen am Ende für die entstehenden Sicherheitslücken verantwortlich und damit selbst ein Sicherheitsrisiko.
Die frühe islamistische Sozialisation von potentiellen Dschihadisten stellt die Sicherheitsbehörden immer wieder vor Herausforderungen. Auch bei konkreten Verdachtsmomenten ist eine Datenverarbeitung nicht möglich und das obwohl man die Kinder nur vor der Radikalisierung schützen will. Islamismus macht vor Minderjährigen leider nicht halt. Deshalb ist es wichtig, rechtzeitig bedrohte Kinder erkennen zu können und ihnen effektiv zu helfen!“